Rechtsprechung
LG Magdeburg, 04.05.2021 - 21 Qs 14/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Beiordnung, Schwierigkeit der Rechtslage
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 43 Abs 1 StPO, § 140 Abs 2 StPO, § 311 Abs 2 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers wegen einer schwierigen Rechtslage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2022, 4 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 09.01.2014 - 2 Ws 2/14
Unterlassene Benachrichtigung des Verteidigers vom Anhörungstermin im …
Auszug aus LG Magdeburg, 04.05.2021 - 21 Qs 14/21
In diesem Fall war dem Angeschuldigten von Amts gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da der Wiedereinsetzungsgrund in einem Verfahrensfehler des Gerichts liegt, der ursächliche Zusammenhang zwischen Versäumnisgrund und Säumnis ohne weiteres erkennbar und eine Glaubhaftmachung wegen Ersichtlichkeit aus der Akte überflüssig ist (vgl. KG Berlin Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 m.w.N.).Da die an einem Strafverfahren Beteiligten regelmäßig darauf vertrauen dürfen, dass ein mit der Sache befasstes Gericht alle verfahrensrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Ordnungsvorschriften beachtet (KG Berlin, Beschluss vom 09.01.2014 - 2 Ws 2/14 ), durfte der Verteidiger auch darauf vertrauen, dass die gegenständliche Frist erst mit der förmlichen Zustellung des Beschlusses an ihn am 29.01.2021 in Gang gesetzt wurde.